Wer zahlt beim Umzug in ein Pflegeheim?
Wird jemand an einem gewissen Punkt in seinem Leben pflegebedürftig, kann das eigene Zuhause zu einer Belastung werden. Eine nicht barrierefreie Wohnung oder ein großes Haus mit mehreren Etagen passt dann nicht mehr zu den Bedürfnissen eines Pflegebedürftigen. Wenn das Zuhause nicht dementsprechend angepasst werden kann, ist ein Umzug unausweichlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Einzug in ein Pflegeheim unumgänglich.
Pflegekasse ist der erste Ansprechpartner
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf Zuwendungen. Um die Höhe der finanziellen Unterstützung festzulegen, muss zuerst der Pflegegrad des Betroffenen ermittelt werden. Es sollte ein Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse gestellt werden und ein Mitglied des MDK wird dann den Betroffenen begutachten und den Pflegegrad feststellen. Vor Antragstellung kann man sich von seinem Hausarzt oder einem Sozialdienst beraten lassen. Der Antrag auf Ermittlung des Pflegegrades sollte von dem Pflegebedürftigen selbst gestellt werden, ist dies nicht möglich kann dies ein Familienmitglied oder ein gesetzlicher Betreuer machen. Beim Ausfüllen des Formulars, zur Feststellung eines Pflegegrads, sind auf wahrheitsgemäße und genaue Angaben zu achten, nur so kann eine positive Zustimmung erwartet werden. Oft helfen auch bestimmte Sozialdienste beim Ausfüllen des Antrags.
Pflegekasse erteilt Genehmigung
Die Leistungen der Pflegekasse können erst nach Genehmigung bezogen werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und die Bezugsdauer beginnt ab Datum der Antragsstellung. Die Pflegeleistungen sind recht vielfältig, so werden die Anpassung der Wohnung unterstützt, Pflegekosten und sogar Umzugskosten gezahlt. Kann der Bedürftige nicht ausreichend zuhause gepflegt werden, ist der Einzug in ein Pflegeheim notwendig. So ein Umzug kann recht teuer werden, zum Glück tragen die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil bei. Am besten man erkundigt sich bei der zuständigen Pflegekasse, ob die Umzugskosten übernommen werden und lässt sich dies schriftlich bestätigen.
Nicht nur Pflegekassen bieten finanzielle Unterstützung beim Umzug in ein Pflegeheim an, sondern auch:
- Sozialamt
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Agentur für Arbeit
Steht Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein Umzug in ein Pflegeheim bevor? Wir von Direktumzug24 unterstützen Sie bundesweit gerne mit Rat und Tat. Kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.