Wie viel kostet ein Halteverbot bei einem Umzug?

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Wie viel kostet ein Halteverbot bei einem Umzug?

umzugsunternehmen-hannover-favBei einem Umzug ist ein freier Parkplatz, direkt in der Nähe der Wohnadresse, Gold wert. Leider ist das nicht immer der Fall und aus diesem Grund ist das Beantragen von Halteverbots-Schildern angebracht. Die Antragsstellung für eine Sperrzone in der Nähe des Umzugs-Ortes kann entweder persönlich erfolgen oder das beauftragte Umzugsunternehmen erledigt das. Direktumzug24, Ihr Umzugsunternehmen aus Hannover, erklärt auf welche Faktoren unbedingt bei der Beantragung einer Halteverbotszone geachtet werden sollte.

 

Beantragung Halteverbot und die Kosten

umzugsunternehmen-hannover-favDas Bürgeramt des jeweiligen Wohnortes und die Straßenverkehrsbehörde sind für die Erteilung eines Halteverbots zuständig. Bei diesen Ämtern sollte ein formloser Antrag gestellt werden, entweder persönlich oder über einen Dritten, der über eine schriftliche Vollmacht verfügt. Die erteilte Genehmigung bezieht sich nicht nur auf die Straße, sondern gilt auch für Fuß- und Fahrradwege. In der Regel erhält man den gestellten Antrag innerhalb von 14 Tagen zurück, also rechtzeitig vor dem Umzug beantragen. Je nach Gemeinde, in der der Umzug stattfindet, können die Kosten für das Halteverbot mal höher oder niedriger ausfallen. Ebenso muss eine bestimmte Miete für die Halteverbotsschilder gezahlt werden. Die Bewilligung des Antrags und die Halteverbotsschilder sollten persönlich oder von einer bevollmächtigen Person abgeholt werden und ca. 72 Stunden vor Beginn des Umzugs aufgestellt werden.

 

Was tun bei Falschparker?

umzugsunternehmen-hannover-favObwohl das Halteverbotsschild aufgestellt worden ist kann es durchaus vorkommen, dass sich ein Autofahrer nicht daranhält. Das ist ärgerlich für den Verantwortlichen des Umzugs, muss er den Umzugstransporter an einer anderen Stelle parken. Man sollte in diesem Fall auf sein Recht bestehen und den Fahrzeughalter, wenn möglich auf sein Fehlverhalten hinweisen. Ist dieser uneinsichtig oder nicht aufzufinden, ist man berechtigt das Ordnungsamt oder die Polizei auf den Falschparker hinzuweisen. Je nachdem muss der Verkehrssünder mit einem Protokoll oder sogar mit dem Abschleppen seines Wagens rechnen.

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