Wer zahlt den Umzug bei Versetzung?

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Wer zahlt den Umzug bei Versetzung?

umzugsunternehmen-hannover-favEine Versetzung in der Arbeitswelt kommt heutzutage öfters vor. Die großen Unternehmen haben ihre Zweigstellen in der ganzen Welt und so kann ein Wechsel des Arbeitsplatzes recht schnell stattfinden. Wie sieht es dann mit den Kosten für den Umzug aus? Steuerliche Pauschalen können die Kosten bei einem Umzug senken und gerade bei berufsbedingtem Wechsel des Wohnorts ist das Finanzamt großzügig. Direktumzug24 erklärt hier, wie am besten vorgegangen wird.

 

Wann kann man eine Steuererstattung erwarten?

umzugsunternehmen-hannover-favDas Finanzamt gibt bei der Erstattung von Steuern bzgl. eines Umzugs klare Regeln vor. Umzugskosten werden erstattet, wenn der Wohnortswechsel berufsbedingt ist. Die Versetzung eines Arbeitnehmers ist so ein Fall, aber auch der Bezug einer Dienstwohnung. Möchte der Arbeitnehmer seinen Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzen, kann er die entstehenden Umzugskosten geltend machen.

Vor der Steuererklärung sollte man alle Belege, Quittungen und Rechnungen, die den Umzug betreffen, sammeln und sorgfältig aufbewahren. Bei einer beruflichen Versetzung sollte man sich vorab mit dem Vorgesetzten unterhalten, um genau zu klären was man dem Finanzamt angeben soll.

 

Was kann man von der Steuer absetzen?

umzugsunternehmen-hannover-favAlle Kosten rund um einen Umzug können bei der Steuererklärung angegeben werden. Es gibt sogar die Möglichkeit den Nachhilfeunterricht der eigenen Kinder beim Finanzamt geltend zu machen, wenn man schlüssig erklärt, dass der Stützunterricht aufgrund des Wohnorts- und damit bedingten Schulwechsels notwendig ist.

Von der Steuer absetzbar:

  • Umzugsunternehmen
  • Umzugsvorbereitungen
  • Fahrtkosten aufgrund Wohnungssuche
  • Maklerprovision

 

Wenn die zu zahlenden Umzugskosten höher als die Steuerpauschale sind, sollten die tatsächlichen Kosten trotzdem angegeben werden. Immer alle Belege gut aufbewahren. Die Umzugskosten können von einem Arbeitnehmer als Werbungskosten veranschlagt werden, ein Selbstständiger kann diese als Betriebsausgabe in seiner Buchführung auflisten. Zieht man in ein anderes Land um, gelten andere Steuergesetze.

Steht Ihnen eine Versetzung bevor oder möchten Sie näher an Ihren Arbeitsplatz ziehen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir von Direktumzug24 beraten Sie gerne.

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