Was zahlt das Jobcenter für den Umzug?

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Was zahlt das Jobcenter für den Umzug?

umzugsunternehmen-hannover-favBestimmte Umstände können einen zwingen, während seiner Arbeitslosigkeit umzuziehen. Dann stellt sich die Frage, wer zahlt für den Umzug? Die Übernahme der Umzugskosten seitens des Jobcenters oder Arbeitsamtes wird nur unter bestimmten Bedingungen genehmigt. Das Umzugsunternehmen aus Hannover Direktumzug24 hat einige Voraussetzungen aufgelistet, bei denen das Jobcenter einen Umzug bezahlt.

 

Voraussetzungen für eine Kostenbewilligung

umzugsunternehmen-hannover-favDie sogenannte Umzugsbeihilfe, finanzielle Unterstützung eines Umzugs, steht nur Personen zu, die nach dem SGB II Geldleistungen beziehen. Dabei handelt es sich vornehmlich um das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Zuerst muss ein Umzug zwingend erforderlich sein, dann darf keine der im Haushalt lebenden Personen über ausreichende Geldmittel verfügen, d.h. es besteht eine gewisse finanzielle Bedürftigkeit. Stellt man einen Antrag auf Bewilligung der Umzugsbeihilfe muss einer der folgenden Gründe gegeben sein:

  • Familienvergrößerung, sei es durch Geburt eines Kindes oder Heirat
  • Eine Trennung oder Scheidung fordert den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
  • Die eigene Wohnung (z.B. Schimmelbefall) oder Wohnort gefährden die Gesundheit
  • Neuer Job in einem anderen Ort (hier muss die Wegstrecke zur Arbeit den Tagespendelbereich überschreiten)

Es sollten dem Jobcenter nicht nur die Begründungen für den Wohnungswechsel vorgelegt werden, sondern auch Kostenvoranschläge einzelner Umzugsunternehmen (mindestens von drei Firmen). Immer darauf achten, den Antrag auf Bewilligung vor dem eigentlichen Umzug zu stellen. Nachgereichte Anträge nehmen die Behörden nicht an. Bevor man eine Umzugsfirma bestellt, sollte man auf Zusendung der schriftlichen Bewilligung der Kostenübernahme seitens des Amts bestehen. Ansonsten muss man später die Rechnung komplett selber zahlen.

Folgende Leistungen werden von dem Amt finanziell unterstützt:

  • Müllentsorgung und Abholung des Sperrmülls
  • Verpackungsmaterial und Umzugskartons
  • Renovierung nach Auszug
  • Verpflegung der Umzugshelfer
  • Bei starker gesundheitlicher Einschränkung eventuell der Transport durch ein Umzugsunternehmen

 

Die oben genannten Punkte werden in der Regel vom Amt beglichen, wenn der gesamte Umzug mit Hilfe von Freunden oder Familienmitgliedern organisiert wird. Ebenso unterstützt das Jobcenter Arbeitslose bei der Wohnungssuche, indem es die Kosten eines Maklers übernimmt. Diese Entscheidungen sind immer fallabhängig. Die Mietkaution muss der arbeitslose Mieter mit Hilfe eines Darlehens aufbringen.

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