Wann informiert man seinen Arbeitgeber über den Umzug?

privatumzug-hannover

Wann informiert man seinen Arbeitgeber über den Umzug?

umzugsunternehmen-hannover-favDer Arbeitgeber sollte so früh wie möglich über den Umzug informiert werden. Aber nicht nur die Personalabteilung sollte die neue Adresse erhalten, sondern auch bestimmte Behörden und weitere Stellen. Direktumzug24 klärt auf, wann man am besten seinen Chef über den bevorstehenden Umzug in Kenntnis setzt.

 

Urlaub oder Sonderurlaub für den Umzug?

umzugsunternehmen-hannover-favEin Umzug ist zeitintensiv, wenn man nicht am Wochenende umziehen möchte, muss mindestens ein Urlaubstag beantragt werden. In manchen Fällen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub, ausnahmslos sind das Angestellte im Öffentlichen Dienst und die im Verband der IG Metall arbeiten. Natürlich muss beim Antrag auf Sonderurlaub der Grund, in diesem Fall Umzug, angegeben werden. Schon beim Urlaubsantrag erfährt der Vorgesetzte, dass der Arbeitnehmer umziehen möchte und hier kann der Angestellte auch die neue Adresse mitteilen. Es ist wichtig nicht nur den direkten Vorgesetzten über den Wohnortswechsel zu informieren, sondern auch der Personalabteilung die neue Adresse anzugeben.

 

Automatische Mitteilung durch ELStAM

umzugsunternehmen-hannover-favDer Arbeitgeber sollte nicht nur über bevorstehende Wohnortswechsel in Kenntnis gesetzt werden, sondern auch über eine Hochzeit oder den Familienzuwachs. Nur so kann die Personalakte immer auf den aktuellen Stand gehalten werden. Eine Änderung der Adresse wird in der ELStAM registriert. Der Arbeitgeber sieht aufgrund der aktualisierten Daten der ELStAM, dass einer seiner Arbeitnehmer über eine neue Wohnanschrift verfügt. Da man nicht immer davon ausgehen kann, dass jegliche Änderung in der ELStAM wahrgenommen wird, ist es besser den Vorgesetzten selbst zu informieren. Die Personalabteilung sollte über geänderte Bankdaten, eine neue Telefonnummer und die aktuelle Adresse benachrichtigt werden, sodass auch die Gehaltsabrechnung korrekt eingegeben werden kann.

Möchte der Arbeitnehmer nicht, dass in die Daten der ELStAM eingesehen wird, sollte er nach einer Sperrung verlangen. Möchten Sie in eine günstigere Mietwohnung ziehen oder in ein größeres Haus? Sind Sie auf der Suche nach einem fairen und zuverlässigen Umzugsunternehmen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir von Direktumzug24, Ihrem Umzugsunternehmen aus Hannover, sind Ihr Partner in puncto Umzug.

Jetzt Termin vereinbaren

umzugsunternehmen-hannover
Weitere Fragen? Hier gehts zum FAQ!