Umzug wegen Wasserschaden? Aber wer zahlt?

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Umzug wegen Wasserschaden? Aber wer zahlt?

umzugsunternehmen-hannover-favWasserschaden in der Wohnung oder im Haus ist ein Albtraum. Viele Versicherungen bieten eine Begleichung des Schadens an, aber die Ursache für den Wasserschaden ist immer zu berücksichtigen. Hat das Wasser die Wohnung unbewohnbar gemacht, steht in vielen Fällen ein Zwangsumzug bevor. Nur wer zahlt dann?

 

Wer übernimmt die Kosten eines Wasserschadens?

umzugsunternehmen-hannover-favDiese Frage ist nicht so leicht zu beantworten, es kommt immer darauf an wie der Schaden entstanden ist. Bei einem fahrlässigen Verhalten, z.B. der Wasserhahn war nicht zugedreht und der Abfluss verstopft, wird in der Regel die Haftpflichtversicherung einspringen. Ist das Wasser z.B. aufgrund eines Rohrbruchs in die Behausung eingedrungen, tritt normalerweise die Gebäudeversicherung in Kraft. Manchmal ist es auch eine Kombination von beiden Versicherungen oder beide Parteien (Vermieter und Mieter) teilen sich die Kosten des Schadens.

Falls der Mieter Verursacher des Wasserschadens war, kann er dafür haftbar gemacht werden. Allerdings ist das nur möglich, wenn die Übernahme der Kosten im Schadensfall vorher vertraglich festgehalten wurde. Sollte dem Mieter auffallen, dass Wasser in die Wohnung oder in Räume der Allgemeinheit eindringt, ist die sofortige Benachrichtigung des Vermieters ein Muss. Denn nur so kann der Mieter Folgekosten für sich abwenden. Ist der Mieter unschuldig an dem Wasserschaden, kann der Haus- oder Wohnungseigentümer die Leistungen seiner Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Normalerweise bezahlt die Versicherung den derzeitigen Wert des Hauses oder der Wohnung.

 

Zwangsumzug aufgrund von Wasserschaden

umzugsunternehmen-hannover-favHat das Wasser die Wohnung so stark beschädigt, dass weiteres darin Wohnen unzumutbar ist, kommt es zu einem Zwangsumzug. Wer hier die Kosten übernimmt, hängt von der Schuld des Verursachers ab. Der Mieter kann eine 100 prozentige Mietminderung fordern, wenn die Schuld eindeutig beim Eigentümer liegt.

Eine Mietminderung ist auch in folgenden Fällen angebracht:

  • Starker Schimmelbefall, der die Gesundheit gefährdet
  • Allgemeine Mängel, die die Wohnbarkeit stark beeinträchtigen

 

Eine Ersatzwohnung muss der Mieter aber selbst suchen und den Vermieter über den Zwangsumzug informieren. Die daraus resultierenden Kosten kann er als Schadensersatz beim Vermieter veranschlagen.

 

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