Umzug – Wann sollte der Zählerstand abgelesen werden?

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Umzug – Wann sollte der Zählerstand abgelesen werden?

umzugsunternehmen-hannover-favNach einem Umzug sind die Energielieferanten zu informieren, eventuell sollten alte Verträge gekündigt werden. Was auf keinen Fall vergessen werden darf, ist das Ablesen der Zählerstände, damit bei der Abrechnung alles korrekt läuft. Direktumzug24 hat zu diesem Thema wertvolle Tipps gesammelt.

 

Den aktuellen Zählerstand protokollieren

umzugsunternehmen-hannover-favSowohl beim Auszug aus der alten Wohnung als auch beim Einzug in das neue Domizil sollten die Zählerstände festgehalten werden. Entweder man nimmt zum Ablesen einen Zeugen mit oder man fotografiert den aktuellen Zählerstand. So werden Beweise gesichert, falls es zum Streit mit dem Vermieter kommt. Wird der Stromanbieter trotz Umzugs behalten, sollte er über den aktuellen Zählerstand sofort informiert werden. Ebenso sollte beim Wechseln des Energie-Lieferanten dieser über den derzeitigen Verbrauch unterrichtet werden. Bei manchen Anbietern ist es möglich, die gegenwärtigen Verbrauchszahlen über ein Online Portal oder die firmeneigene Webseite einzugeben. Erhält man die Abrechnung vom Stromanbieter, sollten die vorhandenen Daten mit dem Zählerstand abgeglichen werden. Nur so vermeidet man eventuelle Auseinandersetzungen.

 

Wechsel des Stromanbieters mit fristgerechter Kündigung

umzugsunternehmen-hannover-favGibt es günstigere Stromlieferanten als den aktuellen, ist eine Kündigung angebracht. Dabei sollte immer auf die Kündigungsfrist geachtet werden, ansonsten besteht der Vertrag weiter und die Kündigung ist zum Wunschtermin ungültig. Die Bedingungen und Fristen einer Kündigung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stromanbieters festgehalten. Normalerweise betragen die Kündigungsfristen zwischen zwei Wochen und drei Monaten. Immer darauf achten, dass der Vertrag fristgerecht vor einer automatischen Verlängerung beendet wird. Hier sollte genau das Kleingedruckte studiert werden. Aber ändert der Stromlieferant von sich aus den Tarif, die Preise oder die AGBs, können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Viele Energie-Lieferanten bieten ihren Neukunden auch an, den alten Vertrag für sie zu kündigen. So muss sich der Kunde um nichts kümmern.

 

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