Behinderung – Wer bezahlt den Umzug?

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Behinderung – Wer bezahlt den Umzug?

umzugsunternehmen-hannover-favMenschen mit einer Behinderung müssen bei einem Umzug meist noch höhere Hürden überwinden als Menschen ohne Handicap. Die Herausforderungen eines Umzugs beginnen für Schwerbehinderte schon bei dem Finanziellen, ganz zu schweigen von den physischen und mentalen Anforderungen. Finanzielle Unterstützung gewähren viele Ämter in diesem besonderen Fall. Direktumzug24 hat hier einige Punkte aufgelistet, auf die es zu achten gilt.

 

Barrierefreies Wohnen

umzugsunternehmen-hannover-favNicht jede Wohnung ist barrierefrei und behindertengerecht. Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls plötzlich mit einer Behinderung konfrontiert sind, müssen sich dann eine besser geeignete Behausung suchen. Es gibt zwar noch die Möglichkeit das Zuhause entsprechend umzubauen und anzupassen, aber manchmal reichen auch diese Anstrengungen nicht.

Der Umzug ist dann eine Lösung wird aber zum Problem, da er einen Menschen mit Behinderung physisch und psychisch überfordern kann. Der Gesetzgeber hat daher finanzielle Hilfe für den Umzug von Menschen mit Behinderung vorgesehen. Bezahlt werden nicht nur die reinen Umzugskosten, es ist auch eine Zuwendung für eventuelle Hilfsmittel im neuen Zuhause vorgesehen.

 

Wer bezahlt was?

umzugsunternehmen-hannover-favVerfügt der Betroffene über einen Pflegegrad, müssen die Pflegekassen die Kosten eines Umzugs zahlen. Ob die Pflegekasse die finanzielle Verantwortung übernimmt hängt davon ab, ob der Umzug eine Verbesserung der Lebensqualität des gehandicapten Menschen darstellt. Es können bis zu 4000 Euro gezahlt werden. Diese Summe deckt die Umzugskosten und die weiteren notwendigen Maßnahmen.

Die Pflegekasse muss die Kosten nicht übernehmen, wenn der Betroffene über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. In diesem Fall kann man sich an das Integrationsamt wenden, das eventuell eine Bezuschussung der Kosten bewilligt.

Ist der Umzug berufsbedingt wird in der Regel ein Zuschuss genehmigt. Dabei werden die finanziellen Verhältnisse des Betroffenen nicht berücksichtigt.

 

Verfügt der Betroffene nicht über einen Pflegegrad, sind die Pflegekassen nicht verpflichtet zu zahlen. Dann kann man sich, je nach finanzieller Lage, an das Sozialamt oder einen anderen Träger wenden.

 

Wir vom Direktumzug24 sind ein Umzugsunternehmen aus Hannover, das sich auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung einstellt. Planen Sie demnächst einen Umzug, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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